§1 – Leistungen
Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; eventuelle Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nur Vertragsbestandteil, soweit dies ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt wird. Werden Aufträge telefonisch erteilt, trägt der Besteller die Verantwortung für Übermittlungsfehler in Bezug auf die Richtigkeit. Für Inhalt und Umfang der Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Es sind durch den Besteller folgen Vorarbeiten zu erbringen:
- Trennung der zu behandelnden Leitung vom Netz
- Kostenneutrale Bereitstellung des erforderlichen Spül- und Befüllwassers
- Erforderliche Abstimmung mit den entsprechenden Versorgern
- Ausreichend dimensionierte Anschlussarmaturen/XG am Leitungsanfang und am Leitungsende, Entlüftungsmöglichkeiten
- Wasserzapfstelle in der Nähe (Umkreis bis zu 50 m) der Dosierstelle, an der das Füll- und Spülwasser in erforderlichen Mengen, Qualität und Druck bereitsteht, größere Entfernungen zur Zapfstelle bedürfen einer gesonderten Abstimmung
- Baustellensicherung und entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen
- Baustellenbezogene Einweisung zum örtlichen Leitungsverlauf
- Baustellenbezogene Einweisung zu den örtlichen Bedingungen zur für uns kostenfreien Spülwasserableitung
- Leitungen müssen mit entsprechenden Absteifungen und Widerlagern gesichert sein
- Entstehen bauseitig verursachte Wartezeiten oder wird wegen Undichtheit die Leistung wiederholt, werden Stunden im Verrechnungssatz von 65€/h berechnet
- Entsteht durch eine massive Verunreinigung (E.-Coli/Coliforme Keime, Überschreitung der Koloniezahl bei 20°C/36°C) ein erhöhter Bedarf an Desinfektionsmittel oder ist eine nochmalige Desinfektion erforderlich, sind die resultierenden Kosten durch den Besteller zu tragen. Daraus resultierende Verzögerungen im Bauablauf gehen nicht zu unseren Lasten
Tritt ein Besteller einseitig vom Vertrag zurück, ohne hierzu berechtigt zu sein, ist er zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 30% des Auftragswertes verpflichtet, es sei denn, er führt den Nachweis, dass ein Schaden nicht eingetreten ist oder wesentlich niedriger liegt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
§2 – Gewährleistung
Beanstandungen unserer Leistung sind in jedem Fall vor Benutzung oder Weiterbearbeitung schriftlich mitzuteilen. Ist die erbrachte Leistung mangelhaft, werden wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach unserer Wahl nachbessern. Für Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Leistung. Nur wenn eine Nachbesserung endgültig fehlschlägt oder wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel behoben zu haben, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
Es erfolgt der Einsatz von amtlich zugelassenen und beim Bundesumweltamt registrierten Desinfektionsmitteln auf Wasserstoffperoxidbasis oder bei Bedarf auf Chlordioxidbasis, die eine besonders problemlose, umweltfreundliche Entsorgung der Spülwässer ermöglichen. Druckprüfung werden nach DIN EN 805/DVGW 400-2 mit Übergabe der entsprechenden Papiere durchgeführt. Spülungen und Desinfektionen erfolgen fachgerecht nach den Maßgaben der DVGW und TVO. Die Beprobung und der Befund erfolgen durch das zuständige Gesundheitsamt bzw. ein zugelassenes Labor unserer Wahl oder nach den gesetzlichen Vorschriften.
Kommt es im Zuge der Leistung zu Grenzwertüberschreitungen, die nicht auf die anstehende Trinkwassergüte zurückzuführen sind oder dem Einflussbereich des Bestellers zuzuschreiben sind, erfolgt eine nochmalige Spülung und Beprobung zu unseren Lasten.
§3 – Preise und Zahlung
Es werden die am Tage der Bestellung gültigen Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Bei Leistungen, auch Teilleistungen, die mindestens vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, behalten wir uns vor, die zum Leistungstag gültigen Preise zu berechnen. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Rechnung ohne Abzug Netto zahlbar. Die Rechnungslegung erfolgt mit der Übergabe der erforderlichen Freigabepapieren.
§4 – Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Leipzig. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist die entsprechende Baustelle. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Die zur Durchführung des Geschäftsablaufes erforderlichen Daten des Abnehmers werden von uns gespeichert.
§5 – Datenschutz
Die zur Durchführung des Geschäftsablaufes erforderlichen Daten des Bestellers werden von uns gespeichert. Wir erheben Ihre Daten zum Zweck der Durchführung Ihrer Kontaktanfrage, Angebotsbegehren oder Auftragsbearbeitung. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6/1DSGVO. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht sobald sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind bzw. nachdem die vom Gesetzgeber vorgegebene Aufbewahrungsfrist verstrichen ist. Sie haben das Recht jederzeit die von uns über Sie gespeicherten Daten einzusehen.
Stand 01.10.2020